Die junge rumänische Erntehelferin, die im September 2019 in Lana ihr Neugeborenes nach der Geburt erdrosselt und dann in einer Obstwiese abgelegt hatte, hat vor der Bozner Voruntersuchungsrichterin Carla Scheidle im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einer zweijährigen Haftstrafe zugestimmt. Die milde Strafe begründet sich mit der Straftat der Kindestötung unter besonderen sozialen und psychischen Bedingungen. Die Richterin nahm den Antrag der Verteidigung auch deshalb an, weil die Frau im Falle eines höheren Strafmaßes nicht nach Rumänien zu ihrem anderen, vierjährigen Sohn zurückkehren könnte.