
Weil Waltraud Deeg 2023 im Wahlkampf 10.000 Euro für einen Brief an Senioren nicht in ihrer Erklärung an den Landtag angegeben hat, muss sie nun eine Strafe von 20.000 Euro bezahlen. Der Vorstoß wurde von der Prüfstelle angeführt. Laut Deeg ging es aber um eine Gruppenwerbung, die der SVP und nicht ihr zuzurechnen sei. Das gesetzliche Limit, das Landtagskandidaten für ihre Wahlwerbung ausgeben dürfen, beträgt 30.000 Euro. Deeg kann den Besschluss vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Für Landtagspräsident Schuler ist es unbedingt notwendig, für eine Anpassung des Gesetzes von 2017 zu sorgen.