Der III. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist gestern zusammengetreten, um drei Landesgesetzentwürfe im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt zu behandeln. Bei der Gis für Privatvermieter und Urlaub am Bauernhof zeichnet sich ein Kompromiss ab. Für Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, soll die GIS landesweit auf 0,56 Prozent steigen In touristisch schwach entwickelten Gebieten soll der Hebesatz bei 0,3% bleiben. In allen Gemeinden soll es Ausnahmen für Höfe mit Erschwernispunkten geben. Ab 75 Punkten sind sie Gis befreit. Das Gesetz soll im Dezember im Landtag verabschiedet werden.