Familienbewusste Arbeitgebende können Mitarbeitende unter anderem über betriebliche Betreuungsplätze für Kleinkinder in eigenen Betriebskitas oder in Gemeindekitas bei der Vereinbarkeit unterstützen. Arbeitgebende erhalten künftig einen höheren Landesbeitrag, sie können zudem Ansuchen einreichen, die drei Jahre Gültigkeit haben.Derzeit werden in den 21 Betriebskitas 290 Kinder betreut, das Land stellt dafür einen Beitrag in Höhe von 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die neuen Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für betriebliche Kleinkindbetreuungsplätze kommen ab 1. Jänner 2024 zur Geltung.