Der Ministerrat berät heute über 2 neue Durchführungsbestimmungen zu Südtirol. Zum einen geht es um die Norm zur Sprache bei öffentlichen Wettbewerben, wer zu einem öffentlichen Wettbewerb antritt, soll künftig eine Prüfung in der abgeklärten Muttersprache ablegen. Mit dieser Regel soll meist von außen kommenden Italienern das Handwerk gelegt werden, die sich als deutsch erklären, dann aber alle Prüfungen auf Italienisch ablegen. Zum anderen geht es um die Staatsadvokatur. Sie regelt, in welchen Fällen sich Gemeinden die Staatsadvokatur in Trient als Rechtsbestand nehmen müssen und wann sie sich an einen freiberuflichen Anwalt wenden dürfen. Werden beide Normen genehmigt, so wäre dies ein Erfolg , auf den Südtirols Vertreter in der 6er Kommission und das Land lange hingearbeitet haben.