Die Landesregierungl will Frauen die Opfer sexueller Gewalt geworden sind mehr Schutz und Unterstützung bieten. Neben dem Ausbau des Frauenhausdienstes und der Aus- und Weiterbildung zum frühzeitigen Erkennen von Gewalt ist die Einführung einer finanziellen Unterstützungsleistung vorgesehen. Dieser Solidaritätsbeitrag ist darauf ausgerichtet betroffenen Frauen einen rechtlichen Beistand zu garantieren. Geplant ist diese Maßnahmen als eine Leistung der finanziellen Sozialhilfe. Die Kriterien dazu werden innerhalb dieses Jahres erarbeitet und verabschiedet, sodass die Leistung ab Anfang 2024 beansprucht werden kann. Im Sinne der Gewaltprävention werden auch Maßnahmen vorgesehen, die auf die Täter ausgerichtet sind.