Bis zum 31. März können Betriebe Betten nachmelden. Soviele, wie sie an einem Tag im Jahr 2019 Nächtigungen hatten. Die jetzt angeführten Zahlen bilden die künftige Bettenobergrenze. Der HGV ruft alle Betriebe zur Bettennachmeldung auf, auch um Verwaltungsstrafen zu vermeiden.