Ansuchen um Erlaubnis für die Beherbergung sowie die Meldung der Tätigkeit und des Tätigkeitsbeginns sind bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Landestourismusentwicklungskonzepts nicht mehr möglich: dies hat die Landesregierung in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen. Ab sofort und bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzentwurfes können die Gemeinden keine Ansuchen mehr annehmen. m entsprechenden Landesgesetz wurde die Einführung einer Bettenobergrenze im Landesgesetz Raum und Landschaft verankert.