SVP Ortsausschüsse müssen  Kandidaten für Parlamentswahl nominieren

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Die Ortsausschüsse der SVP müssen bis Samstag Kandidaten für die Vorwahl zur Parlamentswahl namhaft machen. Die Ortsgruppen müssen für die Kammer gleich 2 Kandidaten wählen. Einen für den eigenen Kammerwahlkreis und einen für den Verhältniswahlkreis. Am 16. August findet die Basiswahl statt. Am 18. August sollen die Namen, die die SVP ins Rennen um die beiden Sitze im Senat und um 3 Kammersitze schickt, feststehen.