Mit Ende des Covid-19-Notstandes treten heute zahlreiche Lockerungen in Kraft. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen Räumen In vielen Bereichen gibt es keine 2 G Pflicht mehr. Die 3G-Bescheinigung ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nur mehr notwendig, wenn es sich dabei um überregionale Züge und Busse handelt. Vorzuweisen ist eine solche auch bei Ausbildungskursen, sowie beim Besuch von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen im Freien. Die 3G-Bestimmung gilt auch in Mensen und bei Cateringdiensten sowie in den Innenräumen der Gastronomie, mit Ausnahme der Innenräume in Hotels, in denen sich nur dort übernachtende Gästen aufhalten. Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Arbeitsbereich gilt weiterhin die 3G-Pflicht,Für sämtliche ungeimpfte Arbeitnehmer über 50 endet mit dem Auslaufen des Covid-Notstandes die Zwangsbeurlaubung. Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, unterliegen der Vorschrift zur Selbstüberwachung.