Ab morgen gilt die 3G-Pflicht auch für öffentliche Ämter, Postämter, Banken und auch für Geschäfte. Zutritt hat dann nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Davon ausgenommen sind Handelstätigkeiten, die Grund- und wesentliche Bedürfnisse der Person decken. Dort ist der Zugang weiterhin ohne Greenpass möglich. Zugang ohne grüne Bescheinigung gibt es auch für alle Gesundheitsbedürfnisse, sprich für die Beschaffung von Arzneimitteln und gesundheitlichen Produkten. Auch für Tierhandlungen und Geschäfte für Futtermittel, für Tankstellen, für Optikergeschäfte und für Geschäfte, die Brennstoffe oder Heizungen verkaufen, gelten keine Beschränkungen.