Ansuchen um Strom Bonus

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Weil Strom und Gaspreise steigen, hat der Staat den sogenannten Strombonus eingeführt. Darauf Anrecht haben Haushalte mit niedrigem Einkommen. Auskunft gibt es bei den Patronaten. Das  Fürsorgeinstitut INPS benötigt eine Einheitserklärung. Es ist kein gesondertes Ansuchen mehr nötig, die Boni kommen dann direkt auf die Strom- beziehungsweise die Gasrechnung. Möglich das die Preissteigerungen bei Energie nur vorübergehend sind und sich die Lage am Markt ab März beruhigt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wohl viele Familien die Energiekosten bald nicht mehr stemmen können.