Schweizerische Bundesgericht weist Antrag von Alex Schwazer ab

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Das Schweizerische Bundesgericht hat den Antrag von Alex Schwazer auf Aufhebung seiner Wettkampfsperre definitiv abgewiesen. Die Sperre, die bis Sommer 2024 gilt, bleibt also aufrecht.Die Urteilsbegründung des Schweizer Berufungsgerichts, das bereits öfter CAS-Schiedssprüche aufgehoben hat, sollte in einigen Tagen vorliegen. Schwazers Anwalt Brandstätter erwägt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.