In Maskenaffäre voraussichtlich außergerichtliche Einigung

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Das Zivilverfahren des Sportartikelherstellers Oberalp gegen den Sanitätsbetrieb könnte bald mit einer außergerichtlichen Einigung enden.In Bezug auf den so genannten „Maskenskandal“ teilt die Direktion des Sanitätsbetriebes die Aussagen der Oberalp-Gruppe, „dass es zu Beginn der Corona-Pandemie eine absolute Notsituation bezüglich der Schutzausrüstungen und insbesondere der Verfügbarkeit von Schutzmasken gegeben habe. Hinsichtlich der von der Oberalp AG angestrengten Zivilklage gegen den Südtiroler Sanitätsbetrieb liegt derzeit ein Schlichtungsvorschlag von Seiten der Oberalp AG vor. Das unterbreitete Angebot wird zurzeit geprüft. Sollte die Gerichtsbarkeit für dieses Schlichtungsverfahren grünes Licht geben, kann der Sanitätsbetrieb bewerten, ob er auf diesen Vorschlag von Oberalp eingeht. Oberalp fordert vom Sanitätsbetrieb die Rückzahlung von rund 30 Millionen Euro plus Zinsen.