Landesregierung reicht Rekurs ein

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In Bezug auf die Ausschreibung der Zugdienste hat die Landesregierung entschieden, gegen den Rekurs Berufung einzureichen. Dem zugrunde liegt eine ausführliche Analyse vonseiten der Anwaltschaft des Landes und des Mobilitätsressorts, wonach die Rekursgründe als nicht gerechtfertigt angesehen werden. „Es geht darum, dass für die nächsten Schritte Rechtssicherheit besteht. Darum hat die Landesregierung entschieden, den Staatsrat anzurufen.