Heute tritt das neue Landesverzeichnis für Gesundheitsleistungen in Kraft. Dieses Verzeichnis listet alle Gesundheitsleistungen auf, die den Bürgern in Südtirol angeboten werden. Das Verzeichnis umfasst insgesamt 2000 Leistungen, darin enthalten sind alle Facharztleistungen sowie Diagnoseuntersuchungen und Laboruntersuchungen. Die Umstellung vom bisherigen auf das neue Verzeichnis erfolgt automatisch. Verschreibungen (Rezepte), die bis einschließlich 29. Dezember ausgestellt wurden, können noch weiterhin im gesamten Jahr 2025 erbracht werden. Erstmals wird seitens des Staates eine Vormerkfrist für verschriebene Leistungen von 180 Tagen eingeführt. Patientinnen und Patienten haben also 6 Monate ab Verschreibung Zeit, eine Terminvormerkung für die verschriebene Leistung vorzunehmen.