Die 1. regionale Gesetzgebungskommission hat den Änderungsantrag zum regionalen Nachtragshaushalt 2024-2026 zugunsten der Hausfrauen genehmigt. Wer zum 31. Dezember darauf Anrecht hat, dem wird die Hausfrauenrente weiter auf die Mindestrente aufgestockt. Zuvor hatte es Proteste der Opposition und der Gewerkschaften gegeben. Doch es soll keine automatische Inflationsanpassung geben. Die genehmigten Bestimmungen werden durch finanzielle Mittel der Provinzen finanziert