Ab dem 30. Dezember werden alle Gesundheitsleistungen nach dem neuen Verzeichnis verschrieben

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Ab dem 30. Dezember werden alle Gesundheitsleistungen nach dem neuen Verzeichnis verschrieben. Demnach sind Verschreibungen innerhalb von 6 Monaten vorzumerken.  Verschreibungen vor 30. Dezember können ein Jahr lang eingelöst werden. Die Umstellung erfolgt automatisch, Patienten brauchen nichts zu tun. Künftig wird der Ablauf in Arztpraxen und bei Terminvergaben einfacher. Klare Fristen helfen, Wartezeiten besser zu planen und verkürzen.