Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder ist vom Vorwurf der Veruntreuung im zweiten Teil des Prozesses um die Verwendung von Geldmitteln aus dem Sonderfonds vollständig freigesprochen, weil der Tatbestand nicht gegeben ist“. Dies entschied Richter Walter Pelino und gab damit dem Antrag der Verteidigung statt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorwurf der Veruntreuung wegen der unrechtmäßigen Verwendung von 23.000 Euro zwischen Dezember 2012 und März 2013 angefochten. Laut Staatsanwaltschaft hätte Durnwalder Geldgeschenke an Vereine, an Schulklassen für Maturabälle und an Privatpersonen nicht aus dem Sonderfonds bestreiten dürfen.