Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen sowie von Videoüberwachungsanlagen durch Unternehmen.“ Laut HGV-Präsident Manfred Pinzger reiht sich diese Entscheidung in eine Reihe von notwendigen Maßnahmen der Landesregierung und der Ordnungskräfte ein, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und der Wirtschaftstreibenden vor allem in den urbanen Zentren zu erhöhen Jedes Unternehmen kann einen Antrag für maximal drei Betriebsstätten einreichen. Förderfähig sind Vorhaben mit einem förderfähigen Mindestbetrag von 1.000 Euro und einem Höchstbetrag von 8.000 Euro pro Betriebsstätte.