Laut der Bozner Staatsanwaltschaft war der Übergriff auf eine 14-Jährigeim Stadtviertel Kaiserau keine Vergewaltigung, sondern ein tätlicher Angriff. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, das 14-jährige Mädchen an der Bushaltestelle befummelt” bzw. begrapscht zu haben. Auch das ist eine Straftat, stellt die Staatsanwaltschaft klar. Der 40jährige Pakistaner befindet sich in vorbeugender Verwahrungshaft im Gefängnis. Die Verhandlung wurde auf den 18. November vertagt.