Der neue Kollektivvertrag für öffentlich Bedienstete steht

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Der neue Kollektivvertrag für 32.500 öffentlich Bedienstete steht.

Nach zähen Verhandlungsrunden bringt der neue Vertrag unter anderem eine flexiblere Handhabung und höhere Entlohnung der Elternzeit, gewährleistet die Anerkennung der Berufserfahrung für neue Mitarbeitende und ermöglicht eine bessere Berücksichtigung von Kompetenzen, Verantwortung und Leistung durch höhere Aufgaben- oder Koordinierungszulagen.

Bevor der BÜKV in Kraft treten kann, müssen noch mehrere Berichte und Gutachten eingeholt werden, unter anderem seitens der Prüfstelle und des Kollegiums der Rechnungsprüfer des Landes sowie des Rechnungshofs.