Ab heute können gewaltbetroffene Frauen um den Solidaritätsbeitrag ansuchen

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Ab heute können gewaltbetroffene Frauen über den Sozialsprengel um den Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand ansuchen. Der Beitrag dient der Deckung der Anwaltsspesen und wird unabhängig vom Einkommen ausbezahlt. Der Fond ist mit 100.000 Euro dotiert.Unterstützung bietet das Land auch über die Frauenhausdienste und die Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen.