Soziales Mindesteinkommen wird erhöht

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Die Beträge des Sozialen Mindesteinkommens werden auf  50 bis 150 Euro im Monat erhöht. Weitere Neuerungen betreffen die Einkommensberechnung des Beitrages für Miete und Wohnungsnebenspesen, das Taschengeld oder der Beitrag Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Durch die Änderungen bei der Einkommensberechnung erweitert sich der Kreis derjenigen, die Anrecht auf die Leistungen haben. Beim Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen werden künftig Einnahmen von bis zu 5000 Euro für alle Familienmitglieder unter 26 Jahren nicht mehr berücksichtigt. Auch gelegentlich von Verwandten ersten Grades erhaltene Beträge bis zu 1000 Euro werden nicht mehr als Einkommen gezählt. Selbiges gilt für Einmalzahlungen, wie zuletzt Entlastungs oder Familienbonus, auch solche Zahlungen werden künftig nicht mehr bei der Berechnung des Gesamteinkommens einberechnet.