Neue Gis Regelung in 21 Gemeinden

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Die Landesregierung hat festgelegt, in welchen Gemeinden die neue GIS-Regelung angewandt werden muss. Diese Regelung sieht vor, dass in Gemeinden mit Wohnungsnot die GIS für nicht vermietete Wohnungen und ungenutzte Baugründe empfindlich steigt. In 2 bis 3 Wochen sollten die Anhörungen von 21 Gemeinden über die Bühne sein, Ab 1. Jänner 2023 können die betreffenden Gemeinden von Immobilienbesitzern für ihre längerfristig leerstehende Wohnung oder ihr brachliegendes Baugrundstück 2,5 bis 3,5 Prozent an GIS einheben