Der Green Pass fällt ab 1. Mai weg. Er muss nicht mehr für den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen oder den Arbeitsplatz vorgezeigt werden. Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, sowie in Krankenhäusern und Altersheimen, ist der Green Pass nach wie vor notwendig. Was die Maskenpflicht in Innenräumen betrifft, so bleibt diese in ein paar Bereichen bestehen. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen soll die Maskenpflicht auch nach dem 1. Mai beibehalten werden – mit FFP2-Masken. Auch in Kinos und Theatern soll weiterhin eine Maskenpflicht gelten