Mutter darf ihre Kinder auch ohne Einverständnis ihres geschiedenen Mannes impfen lassen

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Eine Mutter darf ihre Kinder auch ohne Einverständnis ihres geschiedenen Mannes impfen lassen. Ein Zivilgericht in Bozen hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt. Die beiden Minderjährigen hatten im Vorfeld selbst dem impfunwilligen Vater gegenüber klar ihren Willen geäußert, dass sie gegen Corona geimpft werden wollten.