Der 3. Gesetzgebungsausschuss hat die höheren Steuern für leere Wohnungen gebilligt. Der SVP-Gesetzentwurf sieht vor, dass in Gemeinden mit Wohnungsnot leer stehende Wohnungen und Ferienwohnungen mit 2,5 bis 3,5 Prozent besteuert werden sollen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine höhere Besteuerung (2,5-3,5 %) von leerstehenden Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot vor, aber auch Ausnahmen, z.B. für Wohnungen, die von Arbeitgebern zeitweise ihren Beschäftigten überlassen werden, oder Wohnungen, die von den eigenen Kindern zeitweise genutzt werden. Eine höhere Besteuerung ist auch für ungenutzte Baugründe nach drei Jahren vorgesehen