Freiheitsgericht entscheidet über die Frauen

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Für die fünf Frauen aus dem Ahrntal, welchen vorgeworfen wird, zwei Minderjährige misshandelt zu haben, hat gestern ein Haftprüfungsverfahren stattgefunden. Der Anwalt der fünf Frauen, hat die Entlassung aus der Haft ihrer Mandantinnen gefordert, weil keine Gegfahr bestünde, dass sie die Tat wiederholen könnten, da die Kinder bereits in Obhut der Sozialdienste seien. Die Staatsanwaltschaft teilte diese Meinung aber nicht, Den fünf Frauen war vorgeworfen worden, zwei Kinder – die Kinder einer von ihnen – zum Beten gezwungen zu haben, auch durften die Kinder nicht zur Schule gehen. Das Freiheitsgericht wird in wenigen Tagen entscheiden, ob die fünf Frauen im Gefängnis bleiben müssen.