Ab 1. Jänner treten neue Regeln auf den Skipisten in Kraft

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Ab 1. Jänner treten neue Regeln auf den Skipisten in Kraft. Jeder Pistennutzer muss eine Haftpflichtversicherung  bei sich haben. Diese deckt im Falle eines Unfalls die Schäden, die Dritten zugefügt werden oder auch Sachschäden. Es besteht eine Helmpflicht für Minderjährige, es gibt Einschränkungen beim Alkoholkonsum. All diese Pflichten werden von den Ordnungshütern kontrolliert, nicht von den Pistenbetreibern.