Der Landesverband der Handwerker lvh freut sich über positive Nachrichten für das Südtiroler Handwerk kurz vor Jahresende: Die Landesregierung hat die Durchführungsverordnung für die Errichtung und Nutzung von Dienstwohnungen und temporären Mitarbeiterunterkünften in Gewerbegebieten genehmigt. Arbeiten und wohnen unter demselben Dach hat viele Vorteile. Vor allem in Kleinbetrieben, können dadurch wertvolle Synergien geschaffen werden. Der lvh hat sich stets für diese Möglichkeit stark gemacht. Besonders attraktiv können Dienstwohnungen für Jungunternehmer sein. Der finanzielle Aufwand fällt damit geringer aus und sie können mit ihrer Familie direkt im Betrieb einziehen.