In Südtirol gilt ab heute Winterreifenpflicht. Sie gilt auf der Autobahn und auf Staats- und Landesstraßen. Die Brennerautobahn darf vom 15. November bis 15. April nur mit Winterausrüstung befahren werden. Auf Staats- und Landesstraßen können bei winterlichen Verhältnissen alle Fahrzeuge nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten fahren. Diese Verordnung gilt ständig und wird durch Straßenschilder angezeigt. In Bozen besteht bei winterlichen Verhältnissen ein Fahrverbot für alle Motorräder und Mopeds. Bei Nichtbeachten sind Strafen zwischen 41 und 338 Euro und eine vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs vorgesehen.