Das Verwaltungsgericht in Bozen hat den Rekurs des Nahverkehrsunternehmen SAD gegen den Beschluss der Landesregierung abgelehnt, mit dem die Seilbahn und die Schmalspurbahn am Ritten sowie die Mendlbahn über eine Inhouse-Lösung an die Südtiroler Transportstrukturen AG übertragen wurden. Laut SAD bestand eine Unvereinbarkeit, da die STA als Betreiber des Dienstes gleichzeitig Eigentümer der Infrastruktur sei. Diese Argumentation wurde jedoch von den Richtern des Verwaltungsgerichts in einem 70-seitigen Urteil vollständig zurückgewiesen. Der Beschluss der Landesregierung behält daher seine Gültigkeit.