Ein Vorweisen des Green Pass ist bei Festveranstaltungen im Freien, beim Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen mit einer Publikumsbesetzung von über 50 Prozent oder beim Besuch von öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen oder Wellnessanlagen nötig. Dies werde beim Einlass kontrolliert. Auch bei Übernachtungen in gemeinschaftlichen Schlafräumen auf den Südtiroler Schutzhütten, Herbergen und Berggasthäusern sowie bei Proben (und Auftritten) von Chören und Musikkapellen ist ein gültiger Green Pass vorzuweisen. Für die Vereinstätigkeiten gibt es für die nächsten Wochen noch eine Übergangsregelung, die den betroffenen Vereinen über ein Rundschreiben im Detail mitgeteilt werden. Das Vorweisen des Green Pass gilt für alle Bürger ab 12 Jahren.