Seit heute ist der Nachweis eines negativen Corona Testergebnisses bei Einreise und Verlassen der 4 Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos i.P. Pflicht. Am Mittwoch folgen Mals, Lana, Kuens, St. Martin und St. Leonhard. Sämtliche Dienste mit unmittelbarem Personenkontakt sind in den Sperrzonen verboten. Die Schulen bleiben in diesen neun Gemeinden vorläufig bis 7. März geschlossen. Die Tests können in den betroffenen Gemeinden bei eigenen Teststationen sowie landesweit bei vielen Hausärztinnen, Hausärzten sowie Apotheken durchgeführt werden. Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, welche die Notwendigkeit der Bewegung außerhalb der Gemeinde bestätigt. Von der Testpflicht ausgenommen ist das Personal des Bereichs Gesundheit, des sozial-gesundheitlichen Bereichs, der Sozialdienste, des Rettungsdienstes, der Ordnungskräfte und Militärangehörige.