Gestern Abend hat Landeshauptmann Arno Kompatscher die neue Dringlichkeitsmaßnahme bis 6. Jänner unterzeichnet. Bars und Restaurants bleiben geschlossen
Ebenso geschlossen bleiben Einzelhandelsbetriebe – mit Ausnahmen, die über den ATECO-Kodex definiert sind, zum Beispiel Supermärkte, Lebensmitteleinzelhandel sowie Einzelhandel mit Produkten des täglichen Bedarfs, Apotheken, Para-Apotheken, Zeitungskioske, Tabaktrafiken usw. Ausgesetzt sind auch Dienste an der Person, ausgenommen Wäschereien, Bestattungsdienste und Friseursalon. Abholservice (bis 20 Uhr) und Lieferservice (bis 22 Uhr) sind möglich. Hotels bleiben offen, deren Dienste dürfen jedoch nur Gäste, die dort übernachten, beanspruchen.
Die Bewegungsfreiheit bleibt auf dem gesamten Landesgebiet untertags aufrecht. Es gibt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr mit der Möglichkeit, sich aus Arbeits- und Gesundheitsgründen sowie dringenden Notwendigkeiten mit einer Eigenerklärung – die auch bei der Kontrolle vor Ort abgegeben werden kann – zu bewegen.
Im engsten Familienkreis zu feiern, ist erlaubt. Es wird allerdings nachdrücklich empfohlen, den Kreis der Feiernden klein zu halten und über die Feiertage neben den engsten Verwandten höchstens zwei weitere nicht zusammenlebende Personen zu treffen.
Feste und Events im Freien, in Privatwohnungen oder in den Beherbergungsstrukturen sind nicht erlaubt.Die aktuelle Verordnung enthält auch die Bestimmung, dass die schulischen und didaktischen Aktivitäten in den Oberschulen und in den Berufsschulen ab 7. Jänner für maximal 75 Prozent der Schüler in Präsenz erteilt wird.