Nachrichten

Der Ablauf für die Krankschreibung im Falle eines positiven Testergebnisses wurde im Rahmen der Aktion „Südtirol testet“ stark vereinfacht. Dafür reicht es, auf dem so genannten Ableseblatt, also dem Zugangsformular mit den persönlichen Daten, das Kästchen „Bei positivem Befund brauche ich eine Krankmeldung an das NISF“ anzukreuzen. Im Fall eines positiven Antigen-Schnelltests erfolgt die Krankschreibung dann automatisch. Aber Achtung: Diese Regelung gilt nur für die drei Kerntage der Aktion vom 20. bis 22.November. Die Infos zum Ablauf der Testreihe sowie die notwendigen Formulare sind auf den jeweiligen Internetseiten der Gemeinden abrufbar. In zahlreichen Gemeinden – aber nicht in allen – gibt es auch die Möglichkeit, sich online für den Test anzumelden.