Eltern nicht geimpfter Kinder bekommen mehr Zeit, die notwendige Dokumentation abzugeben. Der Abgabetermin der Impfdokumentation wurde wegen des Covid 19 Notstandes auf 4. August verschoben. Diese Dokumentation besteht aus einem vorgemerkten Impftermin, dem Nachweis einer bereits erfolgten Impfung oder einer Impfbefreiung. Diese Nachweise müssen in der Schule, dem Kindergarten oder bei der Kleinkinderbetreuung vorgelegt werden. Bei fehlender Dokumentation droht den Kindern ein Ausschluss aus den Einrichtungen.