Der HGV begrüßt die von der Landesregierung für den Tourismussektor beschlossene Befreiung von der Gemeindeimmobiliensteuer GIS. Das alleine reiche aber nicht um die gebeutelten Gastronomen ausreichend aufzufangen und den Tourismus wieder anzuschieben. Der Neustart ist verhalten, die Buchungslage für die nächsten Wochen weiterhin gedämpft. Aus diesem Grund schlägt der HGV neben weiteren Maßnahmen vor, die gastgewerblichen Betriebe auch für 2021 von der Gemeindeimmobiliensteuer zu befreien. Wer eine Streichung oder Steuerverminderung in Anspruch nehmen will, muss bei der jeweiligen Gemeinde eine Eigenerklärung vorlegen. Für nicht touristische Wirtschaftszweige reduziert sich die GIS um die Hälfte, dafür allerdings muss neben der Eigenerklärung auch ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent belegt werden können.