Lohnausgleich verlängert

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Ein wichtiges Rahmenabkommen wurde gestern  Nachmittag vom Land Südtirol und den Sozialpartnern unterzeichnet. Es sieht vor, dass der Lohnausgleich um bis zu acht Wochen verlängert werden kann. Anspruchsberechtigt sind all jene Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die bereits Lohnausgleich Covid 19 in Anspruch nehmen. Die Verlängerung des Lohnausgleichs kann genutzt werden, wenn der Zeitraum von 18 Wochen, den der Staat an Lohnausgleich gewährt, erschöpft sind. Das Rahmenabkommen wird der Zentraldirektion des Nationalen Instituts für Sozialfürsorge NISF/INPS in Rom übermittelt, damit dieses die entsprechenden Rundschreiben vorbereiten kann. Die Verlängerung wird in Südtirol über den Bilateralen Solidaritätsfonds ausgezahlt, dessen Mittel ausschließlich aus dem Landeshaushalt stammen.