Frist für Sommerreifen-Wechsel wird möglicherweise nicht verlängert

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KFZ- und Karosserie-Werkstätten gehören laut dem Dekret des Landeshauptmannes zu den wesentlichen gewerblichen Tätigkeiten und dürfen alle damit verbunden Aktivitäten durchführen. Für eine Reparatur am Auto darf man in die nächste Werkstatt fahren. Liegt diese außerhalb der Wohngemeinde gelten Ausnahmen. Demnach ist es erlaubt sein Fahrzeug in eine Werkstatt außerhalb der Gemeinde zu bringen, wenn die Fahrten zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder anderen dringenden Erledigungen an dieser vorbeiführt. Der 15. Mai ist der Stichtag für den Wechsel der Winter- auf Sommerreifen. Da es nun erlaubt ist, das Fahrzeug zum Reifenwechsel in die Werkstatt zu bringen, weisen die KFZ-Mechaniker darauf hin, dass es wahrscheinlich keinen Aufschub für den 15. Mai geben wird.