Landeshauptmann Arno Kompatscher hat eine neue Lockerungsverordnung erlassen. Ab jetzt darf man wieder radeln, zu seinem Tier fahren und Senioren bei Bewegungen begleiten. Für Betriebe gibt es Erleichterungen. So können Gastbetriebe Mahlzeiten zum Mitnehmen anbieten. Kunden ist der Zutritt zum Gelände jener Betriebe, die arbeiten dürfen, erlaubt. Parks und Grünflächen werden wieder geöffnet. In allen genannten Fällen ist natürlich genau darauf zu achten, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden.