Vorige Woche hatte die Landesregierung über die Einführung einer Unterstützungsleistung für Bürger entschieden – Nachdem nun alle dafür notwendigen Schritte gesetzt wurden, kann ab heute bei den Sozialsprengeln um die Soforthilfe Covid-19 sowie um den Sondermietbeitrag bzw. Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten angesucht werden. Bei der Soforthilfe Covid-19 handelt es sich um einen Beitrag von maximal 800 Euro pro Familie, der für drei Monate ausbezahlt wird. Anspruchsberechtigt sind jene Bürger, die aufgrund des Notstandes in finanzielle Engpässe geraten sind und keine weitere Unterstützungsleistung für den Einkommensausfall erhalten. Der Sondermietbeitrag unterstützt Mieter mit gestaffelten Beträgen für insgesamt drei Monate. Die Beträge reichen dabei von 420 bis 555 Euro Mietbeitrag. Die Leistung der Wohnungsnebenkosten sieht Beiträge zwischen 100 und 140 Euro vor. Sämtliche Formulare sowie detaillierte Informationen sind unter neustart.provinz.bz.it abrufbar.