Lebenspartner dürfen einmalig Wohnort wechseln, um zusammen zu sein

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Landesrat Phillip Achammer forderte gestern Abend in seiner Stellungnahme zur aktuellen Krise auf Facebook von Rom eine klare Ansage, ob und wann Kindergärten und Schulen wieder geöffnet werden. Weitere Themen waren u.a. die Bestimmungen zur Öffnung der Familienbetriebe und die Lohnausgleichskasse sowie die Lockerung der Ausgangsbeschränkungen, auf die zuvor auch Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der virtuellen Medienkonferenz eingegangen ist. Diese seien kein Freibrief, sondern sollen das weitere Durchhalten erleichtern. Die neue Verordnung sieht vor, dass die Voraussetzungen für „erlaubte körperliche Aktivität“ immer dann erfüllt sind, wenn man sich „zu Fuß“ von der eigenen Wohnung entfernt. Alle verpflichtenden Maßnahmen die es dazu braucht um jegliches physisches Ansteckungsrisiko zu unterbinden gelten weiterhin. Anders ist es das in Bozen und Leifers. Dort wurde eine Entfernungsbeschränkung von 400 Metern zur eigenen Wohnung festgelegt. Diskussion und Verwirrung herrschte bei den neuen Präzisierungen die das Familienleben von getrennten Paaren ermöglichen soll. Diese sieht vor, dass Geschiedene oder getrennt lebende Eltern von minderjährigen Kindern diese besuchen oder vom anderen Elternteil zu sich nach Hause holen dürfen. Zudem dürfen sich volljährige Lebenspartner für einen der beiden Hauptwohnsitze der Partner entscheiden um die restliche Zeit der Ausgangsbeschränkung zusammen zu verbringen. Der Wechsel des Wohnsitzes  gilt nur einmalig und muss bis zum Ende der Ausgangssperre beibehalten werden. Ein Hin-und Her-Fahren zwischen verschiedenen Ortschaften, um den Partner zu sehen, ist nicht erlaubt, das gilt sowohl für erwachsene als auch minderjährige Paare.