Dringlichkeitsmaßnahme bringt einige Erleichterungen

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Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 20 der Südtiroler Landesregierung enthält Neuerungen und Erleichterungen. Sie ermöglicht es u.a. daß sich nichtverheiratete wiedersehen dürfen. Der gegenseitige Besuch der Lebenspartner und Kinder innerhalb der Landesgrenzen ist damit wieder möglich. Geklärt wurde weiters auch, dass die Entfernung von der eigenen Wohnung „zu Fuß“ immer erlaubt ist. Wichtig dabei ist die Einhaltung des drei Meter Abstandes zu anderen Personen und ein mitgeführter Mund-Nasen-Schutz der bei Bedarf benutzt wird. Bei jenen Betrieben, für die bereits bisher eine Arbeitstätigkeit erlaubt war, ist die bisherige Beschränkung von maximal 5 Mitarbeitern gefallen- sie ist nun ohne Beschränkung auf eine Mitarbeiteranzahl möglich.Eine weitere Ausweitung erfolgt bei jenen Arbeitstätigkeiten, die allein oder ausschließlich mit ohnehin in Hausgemeinschaft zusammenlebenden Personen ausgeübt werden dürfen. Waren bisher lediglich „vorbereitende Tätigkeiten“ erlaubt, wird dies mit der neuen Dringlichkeitsmaßnahme auf „jegliche Tätigkeit“ ausgedehnt. Weiterhin aufrecht bleibt die Möglichkeit für die Bürgermeister, strengere Bestimmungen zu erlassen.LH Arno Kompatscher sieht diese Erleichterungen als sehr vorsichtigen, kleinen Schritt“ hin zum Neustart, ermahnt aber gleichzeitig die Lockerungen nicht als Freibrief zu betrachten. Denn nur wenn wir weiterhin alle Vorschriften einhalten und jedes Ansteckungsrisiko vermeiden, schaffen wir die epidemiologischen Voraussetzungen für den nächsten, größeren Schritt hin zum echten Wiedereinstieg in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Alltag, so der LH der gegenüber der italienischen Regierung weiterhin darauf pochen will, dass Südtirol selbst die Strategien und Zeitpläne für den Neustart festlegen darf.