Die Landesregierung hat gestern die von der Gemeinde Toblach beantragte Abänderung zur landschaftlichen Unterschutzstellung des Naturparks Drei Zinnen grundsätzlich genehmigt.Die Gemeinde Toblach hat im Bereich der Schottergrube „Langweg“ im Höhlensteintal eine Fläche von 17.500 Quadratmetern aus dem Naturpark Drei Zinnen ausgeklammert. Ziel ist es, im auszuklammernden Bereich eine Zone für Schotterverarbeitung auszuweisen.