Der Kassationsgerichtshof hat den Rekurs von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder gegen eine Verurteilung wegen Rufschädigung des damaligen Staatsanwaltes beim Rechnungshof, Robert Schülmers, zurückgewiesen. Schülmers hatte in seiner Funktion Ermittlungen gegen Durnwalder wegen der Handhabung der Geldmittel des ihm zur Verfügung stehenden Sonderfonds in die Wege geleitet. Durnwalder hatte in diesem Zusammenhang den Medien gegenüber wenig schmeichelhafte Aussagen über Schülmers getätigt. Schülmers hatte Klage eingereicht. Die Verurteilung wegen Rufschädigung ist nun rechtskräftig. Durnwalder muss nun 40.000 Euro an Schadensersatz und 1.000 Euro an Geldstrafe zahlen.