Das Europagesetz und damit die Eintragung deutscher Ärzte und Pfleger in die Berufskammern, landen vor dem Verfassungsgericht

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Das Europagesetz und damit die Eintragung deutscher Ärzte und Pfleger in die Berufskammern, landen vor dem Verfassungsgericht. Der Ministerrat  wird das Gesetz heute anfechten. Landesrat Widmann und Senatorin Unterberger sind aber zuversichtlich, im Laufe des Verfahrens eine Einigung zu finden. Denn das Dekret, mit dem Italien die EU Niederlassungsfreiheit umgesetzt hat, ist eindeutig EU widrig. Denkbar wäre die Einrichtung einer eigenen Sektion für Ärzte aus dem Ausland an der Südtiroler Ärztekammer.